Share it! EuGH entscheidet: Sie dürfen Videos einbetten

    Seit Mai letzten Jahres wird darüber debattiert, ob das so genannten Framing eine Urheberrechtsverletzung darstellt. Der Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass „der Inhaber des Urheberrechts, als er die Wiedergabe erlaubte, an alle Nutzer des Internets gedacht hat.”

    YouTube

    Es ist nun erlaubt so genannte „framed Links“ auf seiner eigenen Seite einzubetten und zwar, soweit das Video „weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet”.

    Es ist Ihnen damit erlaubt Videos, die etwa auf der Plattform YouTube hochgeladen wurden, auf Ihrer Seite einzubetten. Bei der Auswahl der Inhalte müssen Sie jedoch Vorsicht walten lassen und Ihren gesunden Menschenverstand einschalten.

    Die Entscheidung des EuGH bezieht sich nur auf Videos von Plattformen wie eben YouTube. Das Einbetten von rechtswidrigen Inhalten (zum Beispiel ein Video eines aktuellen Kinofilms) ist weiterhin nicht erlaubt und es drohen rechtliche Konsequenzen.

    Vorsicht geboten ist zudem bei folgenden Inhalten:

    • Inline-Links: Wenn Sie etwa eine Grafik einer anderen Seite so einbinden, dass Sie als Teil Ihrer eigenen Website erscheint, ist Vorsicht geboten.
    • Paywalls umgehen: Betten Sie keine Inhalte auf Ihrer Seite ein, die durch eine Paywall geschützt sind.
    • Inhalte Fremder für sich nutzen: Vorsichtig sollten Sie generell sein, wenn Sie Inhalte Dritter als Promotion Ihrer eigenen Inhalte nutzen. Inhaltlich muss sich das eingebettete Video immer an den Content anpassen, z.B. berichten Sie darüber. Es darf aber nicht dazu dienen Ihre Inhalte auszuschmücken.

    Das Urteil des EuGH hat sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass hochgeladene Inhalte, die öffentlich für jeden zugänglich sind, auch von Dritten verwendet werden dürfen. Bedenken Sie, dass Sie bei der Einbindung von Inhalten Dritter sich deren Inhalte nur „leihen“ und technisch gesehen haben Sie keinerlei Besitzansprüche. Löscht jemand zum Beispiel sein Video auf YouTube wieder, ist es auch auf Ihrer Seite nicht mehr vorhanden.

    Außerdem sollten Sie immer auf den Urheber verweisen.

    Bildnachweis:
    ©flickr.com/Rego Korosi (CC BY-SA 2.0)